Einreise + Rechtliches
Professionell und verantwortungsvoll kümmern wir uns um jeden einzelnen Schritt- ab Ihrer Auswahl bis zur erfolgreichen Einreise Ihrer angehenden Pflegeauszubildenden oder Pflegefachfrau-/mann.
Unser Sorglospaket enthält
· Sie erhalten von uns die Bewerbungsunterlagen unserer Qualifizierungsteilnehmenden
· Wir stellen in einem Online-Meeting den Auswahl- und Kennenlernprozess sicher
· Bei Übereinstimmung kann ein vorläufiger Ausbildungsvertrag geschlossen werden, welcher für die Einreise- und Visaanträge nötig sind
· Ihr/e Auszubildende/n absolvieren das B1-Deutsch-Sprachniveau in Vietnam
· Wir stellen den Visaantrag
· Wir schulen Ihr Stammpersonal für eine gelungene Integration und begleiten diese ach dem „Best-Buddy-Prinzip“
· Wir organisieren den Flug
· Wir holen Ihre/n Auszubildende/n / Pflegefachkraft im Anerkennungsverfahren vom Flughafen ab und bringen ihn zu Ihrem Unternehmen oder in dessen Unterkunft
· Wir unterstützen die/den Auszubildende/n / Pflegefachkraft im Anerkennungsverfahren hinsichtlich Anmeldungen bei Behördengängen, Eröffnung eines Bankkontos, Telefon- und Internetanbieters
· Optional: Auf Wunsch gehen wir mit Ihren Pflegekräften auf Wohnungssuche
· Ihr neue/r Auszubildende/r startet die Ausbildung bzw. nimmt die Arbeit als Pflegekraft im Anerkennungsverfahren in Ihrer Einrichtung auf
· Wir unterstützen auch Ausbildungseinrichtungen von der Rekrutierung in Vietnam bis zur Ankunft in Deutschland
· Wir besorgen alle benötigten Unterlagen, Dokumente und Abschlüsse
· Wir lassen diese Unterlagen übersetzen damit sie von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anerkannt werden
· Außerdem stellen wir die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung, die bei den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen und den zuständigen Stellen in Deutschland benötigt werden
· Wir führen bei bereits vorliegender Pflegeausbildung im Heimatland das Anerkennungsverfahren sowie alle notwendigen Anpassungslehrgänge mit der angehenden Pflegefachkraft durch (siehe Reiter Anerkennung der Pflegeausbildung + Weiterbildung)
· Wir stellen in einem Online-Meeting den Auswahl- und Kennenlernprozess sicher
· Bei Übereinstimmung kann ein vorläufiger Ausbildungsvertrag geschlossen werden, welcher für die Einreise- und Visaanträge nötig sind
· Ihr/e Auszubildende/n absolvieren das B1-Deutsch-Sprachniveau in Vietnam
· Wir stellen den Visaantrag
· Wir schulen Ihr Stammpersonal für eine gelungene Integration und begleiten diese ach dem „Best-Buddy-Prinzip“
· Wir organisieren den Flug
· Wir holen Ihre/n Auszubildende/n / Pflegefachkraft im Anerkennungsverfahren vom Flughafen ab und bringen ihn zu Ihrem Unternehmen oder in dessen Unterkunft
· Wir unterstützen die/den Auszubildende/n / Pflegefachkraft im Anerkennungsverfahren hinsichtlich Anmeldungen bei Behördengängen, Eröffnung eines Bankkontos, Telefon- und Internetanbieters
· Optional: Auf Wunsch gehen wir mit Ihren Pflegekräften auf Wohnungssuche
· Ihr neue/r Auszubildende/r startet die Ausbildung bzw. nimmt die Arbeit als Pflegekraft im Anerkennungsverfahren in Ihrer Einrichtung auf
· Wir unterstützen auch Ausbildungseinrichtungen von der Rekrutierung in Vietnam bis zur Ankunft in Deutschland
· Wir besorgen alle benötigten Unterlagen, Dokumente und Abschlüsse
· Wir lassen diese Unterlagen übersetzen damit sie von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anerkannt werden
· Außerdem stellen wir die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung, die bei den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen und den zuständigen Stellen in Deutschland benötigt werden
· Wir führen bei bereits vorliegender Pflegeausbildung im Heimatland das Anerkennungsverfahren sowie alle notwendigen Anpassungslehrgänge mit der angehenden Pflegefachkraft durch (siehe Reiter Anerkennung der Pflegeausbildung + Weiterbildung)
Wir benötigen von Ihnen:
· den Ausbildungsvertrag / Arbeitsvertrag
· Nachweis für eine Unterkunft
· Nachweis von der Schule
· Nachweis für eine Unterkunft
· Nachweis von der Schule
Wissenswertes: eine Übernahme nach erfolgreicher Pflegeausbildung wird das maximal angestrebte Ziel unserer Qualifizierungsteilnehmenden!
Welche Aufenthaltserlaubnis besteht bei Arbeitsplatzangebot?
Wenn nach erfolgreicher Beendigung der Pflegeausbildung ein Arbeitsplatzangebot vorliegt, kann ein neuer Aufenthaltstitel beantragt werden bzw. es kann ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit intern zugestimmt hat, wird in der Regel ein Aufenthaltsrecht für zunächst drei Jahre erteilt.
Welche Aufenthaltserlaubnis besteht ohne Arbeitsplatzangebot?
Sollte der Ausbildungsträger die Pflegefachkraft nicht übernehmen wollen, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur deutschlandweiten Arbeitsplatzsuche für 12 Monate erteilt werden.
Wer erteilt den Aufenthaltstitel?
Den entsprechenden Aufenthaltstitel erteilt die zuständige Ausländerbehörde. Die Zuständigkeit der Behörde richtet sich dabei nach dem Wohnsitz des Auszubildenden. Erforderlich sind u.a. die Vorlage des Abschlusszeugnisses und der neue abgeschlossene Anstellungsvertrag.
Wie wird das Einkommen von ausländischen Arbeitnehmern versteuert?
Bezüglich Versteuerung des Einkommens sowie der Pflichtversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) gelten für ausländische Arbeitnehmer die gleichen Regeln wie für Inländische.