Berufsintegriert zur Anerkennung der Pflegeausbildung + Anpassungslehrgänge

Vietnamesische Pflegekraft hält Seniorin die Hand
In Vietnam existiert ein Überhang an ausgebildeten Pflegekräften. In unseren sprachlichen Vorqualifizierungskursen befinden sich unter anderem bereits ausgebildete Pflegefachkräfte mit den Abschlüssen „Degree of Associate in Nursing“ sowie Absolventen mit dem Titel „Bachelor of Nursing“. Diese Pflegepersonen sind potentiell für die Anerkennung der Pflegeausbildung in Deutschland geeignet und können an unserem berufsintegrierten Anerkennungsverfahren zur Pflegefachkraft teilnehmen.

Was bedeutet berufsintegriertes Anerkennungsverfahren?

Berufsintegriert bedeutet, dass die Pflegefachpersonen in Anerkennung während der Zeit der Anerkennungs- und ggf. Anpassungslehrgangsphase in der Praxiseinrichtung als Pflegehelfer/in beschäftigt sind. Eine aufenthaltsrechtliche Voraussetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) ist, dass der Lebensunterhalt während der Ausgleichsmaßnahme gesichert ist.

Wie wird die Zeit bis zur erfolgreichen Anerkennung genutzt?

Während des Anerkennungsprozesses werden Sprachlich-kommunikative und pflegefachliche Kompetenzen berufsorientiert am Einsatzort vermittelt, intensiviert und reflektiert. Im Zentrum steht die Handlungssicherheit im beruflichen Alltag. Auf diese Weise wird eine praxisnahe fachliche Qualifizierung mit einer intensiven Sprachförderung ermöglicht, die auf die Sprachprüfung Deutsch B2 vorbereitet (Telc B2).

Wie schnell stehen die Pflegekräfte nach Ihrer Anerkennung zur Verfügung?

Die eingearbeiteten Pflegefachpersonen können nach ihrer Anerkennung unmittelbar als Fachkräfte eingesetzt werden. Dazu verbinden wir von Anfang an eine intensive Verzahnung des Fach- und Sprachlernens mit einem hohen Anteil angeleiteter Praxis am zukünftigen Arbeitsplatz. 

Was ist das Anerkennungsverfahren?

Beim Anerkennungs- / Berufserlaubnisverfahren handelt es sich um ein individuelles Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung zur deutschen Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (kurz „GuK“) oder ab dem 01.07. 2023 der Pflegefachkraft.  

Wie werden die angehenden Pflegekräfte beim Anerkennungsverfahren von uns unterstützt?

Um die Herausforderungen für der Berufsanerkennung zu erleichtern, begleiten wir die angehenden Pflegefachkräfte 1 zu 1 in diesem Prozess. Beispielsweise werden Anträge gemeinsam mit der Pflegekraft bearbeitet sowie versendet. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Berufsanerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in / Pflegefachkraft sowie über intensive Kontakte zu Anerkennungsbehörden. 

Was muss für eine Aufenthaltserlaubnis während des Anerkennungsverfahrens beachtet werden?

Aufenthaltsrechtlich gibt es für die Phase der Ausgleichsmaßnahme eine eigene Aufenthaltserlaubnis (§ 16d AufenthG – Aufenthalt zum Zweck einer Qualifizierungsmaßnahme); Voraussetzung für diese Aufenthaltserlaubnis ist unter anderem, dass bereits zum Visumtermin bei der Deutschen Botschaft mindestens B1-Deutschkenntnisse per Zertifikat nachgewiesen werden und ein schriftlicher Qualifizierungsplan (z.B. Anmeldebestätigung für einen Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung) vorliegt. 

Um alle fachlichen- und rechtlichen Belange kümmern wir uns gemeinsam mit Ihrer neuen Pflegefachkraft.

Laufende Ausbildung und Weiterbildung über unsere Partnerschaft mit der Allgäu Akademie Kempten

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Mit unserer Partnerschaft mit der Allgäu Akademie Kempten sorgen wir für die laufende Ausbildung und ständige Weiterbildung der Fachkräfte aus dem In- und Ausland. So werden aus ausländischen Hilfskräften gut integrierte ausländische Pflegekräfte. 

Aus- und Weiterbildungskurse auf https://www.allgaeu-akademie-kempten.de

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